Ziel des Mediationsverfahren ist ein rechtsverbindlicher Vertrag, der von allen Konfliktparteien unterzeichnet wird.
Eingeleitet wird die Mediation durch eine Vereinbarung der Parteien, dass im Konfliktfall zunächst diese Verfahrensart gewählt werden soll. Sinnvollerweise wird dies bereits bei Abschluss der entsprechenden Verträge (Gesellschaftsvertrag, Werkvertrag, Kooperationsvertrag etc.) als fester Bestandteil des Vertragswerkes vereinbart.
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Mediations-Vereinbarung: Das Verfahren wird durch den gewählten Mediator vorbereitet und geleitet. Er lädt die Parteien ein und gestaltet den äußeren Rahmen. Hierzu gehört auch die Vorbereitung und der Abschluss einer „Mediationsvereinbarung“, in der die Regeln des Mediationsverfahrens festgelegt werden.
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Struktur: Durch spezielle Frage- und Organisationstechniken sorgt der Mediator dafür, dass die Parteien strukturiert und effizient zu einer Lösung des Konfliktes gelangen. In der Regel läuft dieser Prozess in fünf Stufen ab, die der Mediator moderiert.
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Zeitfaktor: Es wird angestrebt, dass Mediationsverfahren in möglichst wenigen Sitzungen zum Abschluss zu bringen. Insbesondere bei mehreren Beteiligten, die zudem noch von unterschiedlichen Orten anreisen müssen, ist es sinnvoll, die Mediation in ein bis zwei Sitzungen abzuwickeln, um den Reiseaufwand und die Schwierigkeiten, einen gemeinsamen Termin zu finden, so gering wie möglich zu halten. Für diese Verhandlungen wird dann durchaus ein Zeitfenster von einem halben bis ganzen Tag vereinbart.
Vorbereitung der Sitzungen: Um die eigentliche Mediationssitzung so effektiv wie möglich ablaufen zu lassen, kann der Mediator die Konfliktparteien bereits im Vorfeld des ersten Treffens um einen „Pre-Mediation-Briefing-Report“ bitten. Dieser PMBR schildert den Sach- und Streitstand sowie die zu behandelnden Themen aus der subjektiven Sicht jeder einzelnen Partei.
Ziel ist ein Vertrag: Ist eine Lösung gefunden, fasst der Mediator hierüber einen rechtsverbindlichen Vertrag ab, der von allen Konfliktparteien unterzeichnet wird.
Kosten
- Der Mediator wird nach dem tatsächlich geleisteten Zeitaufwand vergütet. Grundlage sind hierbei die in der Beratungspraxis üblichen Stundenverrechnungssätze. Diese Kosten werden in der Regel von den Konfliktparteien zu gleichen Teilen getragen.
- Im Übrigen trägt jede Partei ihre eigenen Kosten selbst. Das gilt auch für die Kosten der eigenen Rechtsanwälte, die die Parteien in dem Verfahren und ggf. auch in den Sitzungen begleiten. Eine individuelle Rechtsberatung und -begleitung wird durch den Mediator sehr begrüßt und gefördert, da dies die Tragfähigkeit einer gefundenen Einigung stärkt.

